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Interessenausgleich & Sozialplan

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Inhalt:

Fahrplan: Interessenausgleich & Sozialplan

Vor jedem Interessenausgleich und Sozialplan die "besser-Strategien" prüfen

Bevor Vehandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan begonnen werden, sollte eine umfassende Prüfung durch den Betriebsrat stehen. Dabei ist vor allem zu klären, welche besseren Konzepte zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zu geplanten strukturellen Veränderungen im Unternehmen einzufordern sind.

Die IG Metall NRW unterstützt ihre Betriebsräte dabei: Durch die Hauptamtlichen in den Geschäftsstellen oder durch die Vermittlung zusätzlicher Beratungshilfen. Mehr Informationen hierzu unter Erstberatung

In den Fällen, in denen Umstrukturierungen oder Personalabbau unvermeidbar bleiben, ist es eine juristische aber vor allem auch betriebspolitische Frage, wie Vereinbarungen im Interesse der Mitglieder zu verhandeln und zu vereinbaren sind.
 

Möglichkeiten von Transfergesellschaften kritisch prüfen, am Nutzen orientiert verhandeln

Im Interesse der Beschäftigten ist es in der Regel von erheblichem Vorteil, z. B. durch die Vereinbarung einer Transfergesellschaft, den Eintritt in die Arbeitslosigkeit um derzeit bis zu einem Jahr zu schieben und dabei die Vermittlung in neue Arbeit zu unterstützen. Gerade angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage kommt der Vereinbarung hochwertiger Qualifizierungsangebote, mit denen diese Zeit zu nutzen ist, eine besondere Bedeutung zu.

In allen Fällen von Unternehmenskrisen sind in der Regel auch schnell diverse Anbieter von Transferleistungen am Telefon oder im Betrieb. Nicht immer sind die Angebote seriös und wirklich vorteilhaft. Was hier zählt, ist die strategisch gut vorbereitete Verhandlung mit dem Arbeitgeber sowie möglichen Anbietern von Transferleistungen.
 

Qualitätskriterien beachten

Wir haben uns in der IG Metall auf einen Rahmen von Qualitätskriterien verständigt deren Beachtung unseren Mitgliedern erheblich nutzen kann:

Qualitätsanforderungen an Transfergesellschaften
 

Erneute Einstellung im bisherigen Betrieb vereinbaren

Für die Beschäftigten, die bei unvermeidbaren Kündigungen in eine Transfergesellschaft wechseln, schließt das SGB III grundsätzlich die Rückkehr in den bisherigen Betrieb aus. Durch die Änderung der wirtschaftlichen Lage, z. B. durch einen einsetzenden Aufschwung, sind davon Ausnahmen möglich.

Die Muster-Betriebsvereinbarung dazu erhalten Sie bei Boris Karthaus:
boris.karthaus@igmetall.de
 

Festeinstellungen statt Leiharbeit jetzt vertraglich mit absichern

Damit beim Anziehen der Konjunktur nicht bisher regulär Beschäftigte nur befristet oder als Leiharbeitnehmer in den Betrieb zurückkehren können, ist jetzt in jedem Interessenausgleich und Sozialplan bereits die richtige Vorsorge zu treffen. Zudem ist jetzt abzusichern, dass Leiharbeitnehmer (soweit überhaupt unvermeidbar) nur zu den fairen Bedingungen von "Gleiche Arbeit - Gleiches Geld" wieder im Betrieb beschäftigt werden.

Muster-Betriebsvereinbarungen dazu erhalten Sie bei Boris Karthaus: boris.karthaus@igmetall.de
 

Fit fürs Verhandeln machen

Zudem bieten wir unseren Betriebsräten Workshops an. Sie dienen dazu mit anderen Betriebsräten und unabhängigen Experten Erfahrungen auszutauschen oder als Gremium mit den verschiedenen Verhandlungsstrategien und Gestaltungsalternativen vertraut zu werden.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei Petra Beil:
petra.beil@igmetall.de
 

Informationen nutzen

Eine Information über die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Nutzungsmöglichkeiten des Beschäftigtentransfers sowie einen weitgehenden Einblick über die bisherige Praxis in NRW gibt es durch die "Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung" des Arbeitsministeriums NRW, mit dem wir in diesen Fragen eng zusammenarbeiten.

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.)
Arnold Kratz
Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungssicherung
Im Blankenfeld 4
46238 Bottrop
Tel.: 02041 - 767-209
E-Mail: a.kratz@gib.nrw.de
www.gib.nrw.de
 

Nichts ohne die IG Metall verhandeln

Erster Ansprechpartner bei jeder Verhandlungssituation ist die IG Metall Verwaltungsstelle. Zusätzlich macht es Sinn, schon vor Verhandlungsbeginn die jeweiligen Ansprechpartner und den Sachverstand bei der G.I.B. und der Arbeitsagentur NRW ebenfalls einzubeziehen. Ohne die Finanzierung durch die Arbeitsagentur wird es schließlich auch keine tragfähige Lösung geben.