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Tarifabschluss Kfz-Handwerk Nordrhein-Westfalen
Abschluss Manteltarifvertrag am 22. April 2010
Gestaffelte wöchentliche Arbeitszeit ab dem 45. Lebensjahr in drei Stufen von 36,5 auf 35 Wochenstunden.
Wochenarbeitszeit kann zwischen 29 und 42 Stunden betragen (Ausgleich innerhalb von 12 Monaten; Stundenkonto zwischen 60 Minus- und 146 Plusstunden).
Zwei Arten von Mehrarbeit:
- Mehrarbeit im Flexi-Zeitraum (29 bis 42 Wochenstunden): Nicht zuschlagpflichtig (Betriebsvereinbarung zwingend erforderlich)
- Mehrarbeit wie bisher ist zuschlagpflichtig (Zustimmung des Betriebsrats erforderlich)
Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester endet um 12 Uhr; bezahlt wird der gesamte Tag. Freie Tage für Umzug, Heirat und Beerdigung bleiben erhalten.
Auf eine Kur können bis zu 3 Tage auf den Urlaub angerechnet werden (gilt nicht für Kuren nach Arbeitsunfällen).
Urlaubsgeld kann an wirtschaftliches Ergebnis der Firma geknüpft werden (kann zwischen 25 und 75 Prozent des Monatsentgelts betragen). Abweichung von bis zu 50 Prozent ist nur mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien zulässig und gilt maximal für ein Jahr. Bei Absenkung sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
Laufzeit des Tarifvertrags: 31. Dezember 2012
Abschluss Entgelttarifvertrag am 23. Juli 2010
Entgelterhöhung um 4,1 Prozent in Stufen:
- 0,6 % ab 1. Juli 2010
- 1,0 % ab 1. Dezember 2010
- 1,9 % ab 1. Juli 2011
- 0,6 % ab 1. Januar 2012
Ab 1. Januar 2012 gilt in allen Betrieben wieder eine einheitliche Entgelttabelle. Das bedeutet für die Beschäftigten, deren Löhne zuletzt 2007 erhöht worden sind, ein Einkommensplus von 6,5 Prozent.
Laufzeit des Tarifvertrags: 31. Mai 2012








