Inhalt:
Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen
Abschluss am 18. Februar 2010
- Einmalzahlung von 320 Euro (Auszubildende: 120 Euro), Auszahlung in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils zum 01. Mai und 01. Dezember 2010
- Entgelterhöhung von 2,7 Prozent ab 1. April 2011 (kann 2 Monate vorgezogen oder 2 Monate verschoben werden)
Laufzeit des Tarifvertrags: 31. März 2012 (23 Monate)
Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit"
Abschluss am 18. Februar 2010
Die Anwendung des Tarifvertrags "Zukunft in Arbeit" ist in Betrieben möglich, die seit mindestens 12 Monaten in Kurzarbeit sind. Der neue Tarifvertrag gibt mindestens für 12 Monate Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
Erste Phase (mindestens 6 Monate)
Kurzarbeit nach Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit": Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet. Dadurch steigt das Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig mindern sich Kosten für den Arbeitgeber; er muss bei Kurzarbeit nur noch anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld für geleistete Arbeitszeit zahlen.
Zweite Phase (mindestens 6 Monate)
Arbeitszeitabsenkung mit Teilentgeltausgleich: Wöchentliche Arbeitszeit kann von 35 auf 28 Stunden abgesenkt werden (mit Zustimmung der IG Metall auf 26 Stunden). Ab der 31. Stunde gibt es einen teilweisen Entgeltausgleich. Bei z. B. 28 Stunden Arbeitszeit sind 29,5 Stunden zu bezahlen.
Übernahme von Ausgebildeten
Wenn ein Unternehmen Auszubildende, die über Bedarf ausgebildet worden sind, nicht übernehmen will, ist zu prüfen, ob sie anderweitig übernommen werden können, z. B: in einem anderen Betrieb des Unternehmens, in der Region oder nach abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst.
Laufzeit des Tarifvertrags: 30. Juni 2012 (28 Monate)









