Metallhandwerke
08/03/2012

350 € weg: "Arbeitgeber greifen uns tief in die Tasche"

Der Arbeitgeberverband des Elektrohandwerks NRW will die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich verlängern, Krankheitstage stärker auf den Urlaub anrechnen, und den Berufsanfängern weniger Weihnachtsgeld zahlen. Der finanzielle Verlust für jeden Beschäftigten summiert sich auf 350 Euro im Monat, rechnet die IG Metall NRW vor.

Schon Anfang des Jahres ist die Aufwandsentschädigung für die Zone 2 entfallen. Sie betrug neun Euro am Tag für Arbeiten an Orten, die 19 bis 25 Kilometer von der Werkstatt entfernt sind. Die Streichung dieser Auslösung schlägt mit 193,50 Euro zu Buche (21,5 Tage im Monat x 9 Euro).

Hinzu kommen 121 Euro, weil die Wochenarbeitszeit von 36 auf 38 Wochenstunden erhöht werden soll - ohne gleichzeitig Lohn und Gehalt zu erhöhen. Diese Mehrarbeit summiert sich auf rund neun Stunden im Monat oder 121 Euro (berechnet auf der Grundlage des Eckentgelts von 13,48 Euro). Außerdem will der Arbeitgeberverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke den Qualifizierungstarifvertrag wieder in Kraft setzen, der eine Qualifizierung von 2,5 Stunden im Monat vorsah, die jedoch meist als unbezahlte Arbeitszeit genutzt wurde. Dadurch würden den Beschäftigten weitere 33,70 Euro im Monat vorenthalten.

Alles in allem errechnet die IG Metall einen Verlust von 348,20 Euro. "Die Arbeitgeber wollen den Beschäftigten tief in die Tasche greifen", sagte IG Metall-Bezirkssekretär Bernd Epping, der auch Verhandlungsführer ist.

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Hinzu kommt, dass die Arbeitgeber nach drei Monaten Krankheit 2,5 Urlaubstage streichen wollen (statt bisher einen); nach sechs Monaten Krankheit sollen fünf Urlaubstage geopfert werden (statt zwei) und nach neun Monanten Krankheit 7,5 (statt drei). Arbeitnehmer, die das ganze Jahr über krank waren, sollen gar kein Weihnachtsgeld mehr bekommen.

Das volle Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent des Monatseinkommens soll es erst nach vierjähriger Betriebszugehörigkeit geben. Nach 13-monatiger Betriebszugehörigkeit soll es 30 Prozent des Einkommens als Urlaubsgeld geben, nach 30 Monaten 40 Prozent.

Der Arbeitgeberverband hat den Manteltarifvertrag, der die Arbeitszeit regelt, zum 31. März gekündigt. Die IG Metall NRW empfiehlt den Beschäftigten deshalb, bis Monatsende in die Gewerkschaft einzutreten. "Von allen anderen Mitarbeitern, die nicht IG Metall-Mitglied sind, kann der Chef ab 1. April verlangen, dass sie zwei Stunden länger und umsonst arbeiten", erklärte IG Metall-Sekretär Bernd Epping. Für IG Metall-Mitglieder gelte das nicht. Epping: "Für sie gilt, was im Tarifvertrag steht. Auch dann, wenn er gekündigt ist - er wirkt nach, bis ein neuer geschlossen ist."

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