Metallhandwerke
29/05/2013

Mehr Geld: erst 3,1 Prozent, dann 2,1 Prozent

Schon in der ersten Tarifverhandlung für das Elektronhandwerk hat die IG Metall ein Verhandlungsergebnis erzielt. Die 52.000 Beschäftigten in NRW sollen in zwei Schritten 5,2 Prozent mehr Entgelt erhalten, Auszubildenden 40 bis 60 Euro mehr. Darauf verständigten sich heute in Dortmund die IG Metall und Elektro- und Informationstechnische Handwerk.

Die Löhne und Gehälter steigen schon ab 1. Juni um 3,1 Prozent. In zwölf Monaten, am 1. Juni 2014, werden sie um weitere 2,1 Prozent erhöht - für zehn Monate. Insgesamt hat der neue Tarifvertrag einen Laufzeit von 22 Monaten.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab August dieses und nächsten Jahres im ersten Ausbildungsjahr um jeweils 30 Euro, im zweiten um je 25 Euro und im dritten sowie vierten Jahr um je 20 Euro.

"Es hat lange gedauert, bis die Drei vor dem Komma stand", berichtete IG Metall-Verhandlungsführer Bernd Epping. Trotzdem hat ein so schnell erzieltes Verhandlungsergebnis Seltenheitswert. Epping: "Wir und der Fachverband des Elektrohandwerks sind seit Oktober 2012 im Gespräch - da konnte Vieles vorab geklärt werden."  

Zerwürfnis bereinigt

Hintergrund dieser Gespräche war ein heftiges Zerwürfnis der Tarifvertragsparteien. Die Arbeitgeber hatten im Frühjahr 2012 den Manteltarifvertrag gekündigt und eine Arbeitszeitverlängerung gefordert sowie weniger Urlaubstage für Langzeitkranke und weniger Urlaubsgeld für Berufsanfänger. Das war eine Reaktion auf die Weigerung der IG Metall, den Qualifizierungstarifvertrag (QTV), der am 31. März ausgelaufen war, zu verlängern. Laut QTV konnte der Arbeitgeber von jedem Beschäftigten 2,5 unbezahlte Arbeitsstunden pro Monat verlangen - zur Finanzierung der Weiterbildung; allerdings fand oft gar keine statt.

Jetzt verständigten sich IG Metall und Arbeitgeberverband auf diese Lösung: Ein Beschäftigter muss sich an den Kosten seiner Qualifizierung mit maximal 25 unbezahlten Arbeitsstunden im Jahr beteiligen - vorausgesetzt, der Arbeitgeber investiert denselben Betrag. Hat die Weiterbildung also eine Gesamtdauer von 50 Stunden, teilen sich beide Seiten die Kosten je zur Hälfte. Dauert sie länger, gehen diese Kosten voll zu Lasten des Arbeitgebers.

Der Manteltarifvertrag und der - ebenfalls gekündigte - Tarifvertrag zum Weihnachtsgeld sollen wieder in Kraft treten. Die IG Metall-Tarifkommission wird am 12. Juni über das Verhandlungsergebnis abstimmen.

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