Metall & Elektro
24/02/2015

3,4 Prozent mehr Geld, neue Alters- und Bildungsteilzeit

Die Verhandlungskommission der IG Metall Nordrhein-Westfalen hat heute Nachmittag, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Tarifkommission, mit dem Arbeitgeberverband Metall NRW vereinbart, die Verhandlungsergebnisse für die Metall- und Elektroindustrie aus Baden-Württemberg zu übernehmen.

Die Einkommen steigen danach ab 1. April 2015 für die rund 700.000 Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Metall- und Elektroindustrie um 3,4 Prozent, für die Monate Januar bis März 2015 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 150 Euro und Auszubildende einmalig 55 Euro.

Knut Giesler, Bezirksleiter IG Metall Nordrhein-Westfalen: „Wir wollten in dieser Tarifrunde Lösungen zu den drei Themen Altersteilzeit, Bildungsteilzeit und Geld. Bei allen drei Themen haben wir tragfähige Lösungen erreicht. Mit steigenden Entgelten um 3,4 Prozent wird nicht nur die Preissteigerung ausgeglichen. Die Beschäftigten werden zudem deutlich an den guten Gewinnen der Unternehmen beteiligt. Die höheren Entgelte tragen zu einer verstärkten Binnennachfrage bei und führen zu einem spürbaren Reallohnanstieg.“

Bei der Altersteilzeit hat die IG Metall die Quote von vier Prozent weiterhin gesichert. Die Forderung der Arbeitgeber nach einer Halbierung der Zugänge zur Altersteilzeit wurde abgewehrt. Zusätzlich können besonders belastete Arbeitnehmer die Altersteilzeit vorrangig bis zu einer Quote von drei Prozent nutzen. Altersteilzeitler in den unteren Entgeltgruppen erhalten höhere Aufstockungsbeträge als bisher.

Giesler: „Die Fortführung der Altersteilzeitregelung gibt weiterhin vielen Beschäftigten die Möglichkeit, würdevoll aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Das stellt gerade für besonders belastete Arbeitnehmer wie Schichtarbeiter einen großen Pluspunkt dar. Mit der Anhebung finanzieller Zuschüsse für Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen verbessern wir auch deren Möglichkeiten, die Altersteilzeit zu nutzen.“

Der Tarifvertrag zur Bildungsteilzeit sieht erstmals einen erstreitbaren Zugang auf persönliche berufliche Weiterbildung der Beschäftigten vor. Berufliche Tätigkeiten und sonstige Verpflichtungen lassen sich so besser mit eigenen Bildungszielen vereinbaren. So besteht die Möglichkeit einer finanziell abgesicherten beruflichen Auszeit für Qualifizierungsmaßnahmen mit einem anschließenden Rückkehrrecht in den Betrieb. Diese Bildungsteilzeit wird über das tariflich neu geschaffene Bildungskonto organisiert. In dieses Bildungskonto können sowohl Zeit wie auch Geld des Beschäftigten fließen. Auch während der Qualifizierungszeit ist mit diesen Ersparnissen eine Einkommenssicherung von 70 Prozent bei völliger Freistellung möglich.

Giesler: „Es ist gut, dass wir einen Einstieg in die Bildungsteilzeit geschafft haben. Beschäftigte können zukünftig ihren Anspruch auf Qualifizierung über den Betriebsrat rechtlich geltend machen. Die Hervorhebung von an- und ungelernten Beschäftigten trägt dazu bei, dass diese Beschäftigtengruppe nicht zu den Verlierern des industriellen Wandels gehört.“

Die Tarifkommission für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen berät morgen in Sprockhövel über das Tarifergebnis. Für den Tarifvertrag wurde eine Erklärungsfrist bis zum 13. März vereinbart.

Annika Leenen

IG Metall-Bezirksleitung NRW

Roßstr. 94, 40476 Düsseldorf

Telefon: (0211) 45484-163

Mobil: 0160 – 533 00 95

E-Mail: annika.leenen@igmetall.de

Internet: www.igmetall-nrw.de

Tags Metall & Elektro