20/10/2006

Beitrag von Siemens völlig unzureichend

Die IG Metall begrüßt die Bereitschaft der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen, den Beschäftigten des insolventen Handyherstellers BenQ zu helfen.

Beide Landesregierungen wollen sich bis zum Jahresende an den Kosten für Weiterqualifizierung und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen beteiligen. Das ist ein Ergebnis des zweiten Gesprächs von Vertretern der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, der IG Metall, Siemens und BenQ.
Heftige Kritik übte die IG Metall erneut an der Haltung des Siemens-Konzerns. Es fehle sowohl an der Unterstützung des Fortführungskonzeptes als auch an einem angemessenen finanziellen Beitrag zur Transfergesellschaft, die zum Jahresanfang 2007 starten soll.

Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern: „Der Beitrag von Siemens entspricht in keiner Weise der Verantwortung, die Siemens an dem ganzen Schlamassel hat. Wer seinen Beschäftigten Standortsicherheit und im Falle betriebsbedingter Kündigungen bei BenQ Abfindungen nach dem Sozialplan von Siemens verspricht, kann sich jetzt nicht mit solch lächerlichen Beträgen aus der Verantwortung stehlen.“
Franz Tölle, Bezirkssekretär der IG Metall in Nordrhein-Westfalen, forderte einen finanziellen Beitrag des Siemens-Konzerns in Höhe von 200 Millionen Euro. Franz Tölle sagte: „Siemens ist in der Pflicht. Garantien, die das Unternehmen gegeben hat, müssen jetzt eingehalten werden.“ Nach Ansicht der IG Metall wäre Siemens allein durch die Einhaltung der Sozialplanansprüche der ehemaligen Siemens-Beschäftigten zur Zahlung von insgesamt 150 Millionen Euro verpflichtet. Weitere 50 Millionen Euro sollte Siemens zur Ausstattung einer Transfergesellschaft beitragen.

Die IG Metall wird weiterhin alle rechtliche Mittel ausschöpfen, um ihre Ziele zu erreichen. Dazu gehört die Empfehlung an die BenQ-Beschäftigten, nachträglich dem Übergang der Arbeitsverhältnisse von Siemens auf BenQ zu widersprechen und damit eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei der Siemens AG notfalls gerichtlich herbeizuführen. Werner Neugebauer verwies in diesem Zusammenhang auf ein Grundsatzurteil des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichtes, der in einem ähnlich gelagerten Fall den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses der Klägerin mit der Veräußerin festgestellt hat (Urteil vom 13. Juli 2006 - 8 AZR 305/05 ).

Matthias Jena, Pressesprecher der IG Metall Bayern
0170 / 33 33 652

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