Leiharbeit Leiharbeit
14/01/2009

"Billiglohn reicht nicht zum Leben"

Die geplante Festlegung einer Lohnuntergrenze für Leiharbeiter im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist laut IG Metall-Bezirksleiter Oliver Burkhard "ein fauler Kompromiss". Dabei kämen Billiglöhne heraus, "von denen jeder weiß, dass sie nicht zum Leben reichen". Besser wäre es, den Mindestlohn-Tarifvertrag, den der DGB und die Zeitarbeitsverbände abgeschlossen haben, ins Endsendegesetz aufzunehmen und für allgemeinverbindlich zu erklären.

Die IG Metall NRW kritisiert, dass die Leiharbeit nicht ins Entsendegesetz aufgenommen wird. Bereits 2006 hatten die Tarifvertragsparteien (DGB-Tarifgemeinschaft und die Zeitarbeitsverbände BZA und iGZ) einen Mindestlohntarifvertrag vereinbart. Immer wieder war von der Politik in Aussicht gestellt worden, die Branche in das Entsendegesetz aufzunehmen und den von den Tarifvertragsparteien erreichten Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

Oliver Burkhard, Bezirksleiter der IG Metall NRW: "Die jetzt in Aussicht genommene Lohnuntergrenze hilft den Leiharbeitnehmern gar nicht. Da werden dann Billig-Tarife zur Untergrenze, von denen jeder weiß, dass sie nicht zum Leben reichen. Die Union hat wieder die Initiative von Arbeitsminister Olaf Scholz blockiert. Der Kompromiss ist faul. So wird das Instrument Mindestlöhne zur Farce und die Leiharbeitnehmer sollen die Zeche zahlen."

Aus Sicht der IG Metall NRW ist einen fairer, allgemeinverbindlicher Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche längst überfällig. Darüber hinaus fordert die IG Metall grundlegende Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Die IG Metall wird ihren Weg der "Besser"-Vereinbarungen in 2009 konsequent weiter gehen. 2008 sind bereits über 120 betriebliche Regelungen erreicht worden, mit denen die Situation der Leiharbeitnehmer verbessert worden ist. Gerade die jetzige Krise zeigt aber, dass Leiharbeitnehmer ein erhöhtes Risiko tragen, arbeitslos zu werden. So sind allein im Organisationsbereich der IG Metall NRW bis heute mehr als 15.000 Leiharbeitnehmer in den Betrieben abgemeldet und in der Regel von ihren Verleihern gekündigt worden.

Oliver Burkhard: "Wer sowieso schon ein erhöhtes Risiko trägt, darf nicht zusätzlich auch noch schlechter bezahlt werden als die Stammbelegschaft."

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