Pressemitteilung
08/12/2009

Sozialversicherungsträger und Leiharbeitnehmer sollen nachfordern

Die IG Metall hat die Sozialversicherungsträger aufgefordert, Buchprüfungen bei Unternehmen durchzuführen, die Leiharbeiter auf Grundlage von Tarifverträgen der so genannten christlichen Gewerkschaften eingesetzt haben. Dabei geht es darum, die Verjährung zu unterbrechen, um Ansprüche der Sozialkassen gegen die Unternehmen geltend zu machen.

IG Metall-Bezirksleiter Oliver Burkhard: "Die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sollten die ihnen zustehenden Beiträge im hohen dreistelligen Millionenbereich schnell einfordern. Sie drohen sonst, verloren zu gehen. Die Ansprüche aus dem Jahr 2005 verfallen, wenn sie nicht noch in diesem Jahr geltend gemacht werden. Angesichts der angespannten Finanzlage bei den Sozialversicherungsträgern gibt es überhaupt keinen Grund, auf mögliche Einnahmen in dieser Höhe zu verzichten."

Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte gestern entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Durch die Entscheidung sind alle Tarifverträge, die die CGZP abgeschlossen hat, schwebend unwirksam. Damit steht den Leiharbeitern, die unter diese Tarifverträge fallen, auch nachträglich die gleiche Bezahlung wie den Stammarbeitskräften zu. Die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge müssen ebenfalls nachentrichtet werden.

Nach Auskunft der IG Metall sind allein in Nordrhein-Westfalen bereits 30 Klagen von Leiharbeitern anhängig, die die gleiche Bezahlung wie die Stammbeschäftigten geltend machen. Im Einzelfall kann es um Beträge von 500 bis 900 Euro pro Monat gehen.

Oliver Burkhard: "Wir unterstützen unsere Mitglieder darin, ihre Ansprüche durchzusetzen. Wer seine Ansprüche aus dem Jahr 2006 nicht verlieren will, muss sie noch in diesem Jahr geltend machen, sonst verjähren sie. Unsere Verwaltungsstellen halten entsprechende Musterschreiben bereit und beraten unsere Mitglieder."

Die IG Metall unterstützt auch ihre Betriebsräte darin, gegen unfaire Verleihbedingungen vorzugehen. Sie haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Möglichkeit, dem Einsatz von Leiharbeitern zu widersprechen.

Oliver Burkhard: "Leiharbeit darf nur unter fairen Bedingungen stattfinden. Dazu gehört der Grundsatz 'Gleiche Arbeit - Gleiches Geld'. Mit der Entscheidung hat das Gericht deutlich gemacht, was seit langem die Position der IG Metall ist: Dumpinglöhne und Gefälligkeitstarifverträge haben in Unternehmen nichts zu suchen."

Für Rückfragen steht Ihnen Christian Iwanowski unter der Telefon-Nummer:
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Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Marc Schlette
IG Metall Bezirksleitung NRW
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