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15/12/2010

IG Metall unterstützt Leiharbeiter-Klagen

Die IG Metall NRW fordert Leiharbeitnehmer auf, jetzt höhere Löhne einzuklagen. Bezirksleiter Oliver Burkhard sagte: „Die vom Zusammenschluss verschiedener christlicher Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam, deshalb haben alle danach bezahlten Beschäftigten Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbeschäftigten.“ Gestern hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen.

Die CGZP hat vor allem mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) Tarifverträge abgeschlossen. Leiharbeitnehmer, die nach AMP-Tarif bezahlten wurden, können rückwirkend auf gleiches Geld für gleiche Arbeit pochen. Dieser Anspruch, der jeweils nur für die Einsatzzeiten besteht, könnte aber zwischenzeitlich verjährt sein. „Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche“, sagte Bezirksleiter Burkhard.  

Das Urteil betrifft zunächst nur die CGZP als Spitzenverband. Während des Verfahrens vor dem BAG und nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin/Brandenburg haben die Mitgliedsorganisationen der CGZP jedoch ihrerseits Tarifverträge abgeschlossen, für die das Urteil nicht zwingend gilt.

Schluss mit Lohndumping

Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) müssen Leiharbeitnehmer wie die Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb entlohnt werden – es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor (der Bezug auf einen solchen Tarifvertrag im Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmes genügt). Diese Chance zum Lohndumping hat die CGZP seit 2003 genutzt und damit die Vorausetzung dafür geschaffen, den Anspruch der Leiharbeitnehmer auf gleiche Bezahlung („Equal Pay“) arbeitsvertraglich zu umgehen.

Die ungleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern und Stammbeschäftigten bestehe dennoch fort. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, sagte Burkhard. Der Gesetzentwurf zur AÜG-Reform von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) genüge bei weitem nicht. Nötig sei eine Reform, die diesen Namen auch verdiene: "Gleiche Arbeit - gleiches Geld! Die Politik muss die Leiharbeit vernünftig regulieren und ihre Auswüchse stoppen", erklärte Burkhard. „Es darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Betrieb geben!“

IG Metall bietet Musterschreiben und Beratung an

Die IG Metall stellt Leiharbeitnehmern, die Lohnansprüche geltend machen wollen, ein Musterschreiben zur Verfügung (siehe unten). Wer mehr Informationen und Beratung benötigt, wende sich an die IG Metall vor Ort (siehe unten). 

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