Pressemitteilung
22/11/2011

3,8 % mehr Geld, unbefristete Übernahme + Altersteilzeit

3,8 Prozent höhere Einkommen wurden heute in der dritten Verhandlungsrunde in Düsseldorf für die 75.000 Beschäftigten der Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen nach über 11-stündiger Verhandlung vereinbart.

Die Tariferhöhung gilt ab dem 01.12.2011 bis zum 28.02.2013. Der Tarifvertrag hat damit eine Laufzeit von insgesamt 16 Monaten seit dem 1.11.2011. Die Auszubildenden werden künftig in der Regel unbefristet übernommen. Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit wurde verlängert. Es wurde eine Aufstockung des Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung von 95 auf 100 Prozent verabredet. Über neue Modelle zum fairen Altersausstieg wird in einer Arbeitsgruppe weiter verhandelt. Verbindlich wurde verabredet, hierbei bis zur Ende der Laufzeit des Tarifvertrages Ergebnisse zu erzielen. 
 
Oliver Burkhard, IG Metall-Bezirksleiter in Nordrhein-Westfalen: "Unser Ziel haben wir erreicht. Alle Beschäftigten bekommen ordentlich mehr Geld. Ein Plus für unsere Mitglieder, finanzierbar für die Unternehmen. Und wir haben die Übernahme für Ausgebildete durchgesetzt. Unbefristet, ab sofort, als Regelfall für die Stahlindustrie. Zudem gilt: die Älteren werden auch künftig früher ausscheiden können. Unsere vielen Mitglieder und deren hohe Beteiligung ermöglichten diesen Erfolg. Mit stark organisierten Belegschaften sind gute Tarifverträge und tarifpolitische Innovationen machbar."
 
Die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten wird zur neuen Regel. Davon können die Arbeitgeber nur bei einer Ausbildung über Bedarf oder bei akuten Beschäftigungsproblemen abweichen. Diese Abweichungen vom Tarifvertrag setzen die Zustimmung des Betriebsrats voraus. Konfliktfälle werden im Zweifel durch die tarifvertragliche Einigungsstelle entschieden.
 
Für die derzeitigen Auszubildenden wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Damit werden auch diese zum überwiegenden Teil unbefristet übernommen. Wird bei ihnen auf der Grundlage der jeweiligen betrieblichen Personalbedarfsplanung drei Monate vor Ausbildungsende eine Ausbildung über Bedarf festgestellt, kann davon abgewichen werden. In diesen dann festgestellten Fällen gilt aber mindestens ein einjähriger Anspruch auf Übernahme, in Härtefällen ein zweijähriger Übernahmeanspruch. Die Auszubildenden im derzeitigen vierten Ausbildungsjahr haben weiterhin den Anspruch auf zweijährige Übernahme.

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Wolfgang Nettelstroth
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