Leiharbeit Leiharbeit
06/07/2011

IG Metall NRW will "keine Ruhe geben"

Die IG Metall NRW will beim Thema Leiharbeit "keine Ruhe geben". Das schreibt Bezirksleiter Oliver Burkhard in einem Beitrag für "Gute Arbeit", einer Fachzeitschrift des Bund-Verlags. Gemeinsam mit den Bezirkssekretären Wolfgang Nettelstroth und Marc Schlette erklärt er, warum.

Für die drei Metaller ist die Entlohnung der Leiharbeitnehmer "eine Kernfrage für die Zukunft der Arbeitsgesellschaft". Die Leiharbeit schaffe nicht nur eine Zweiklassengesellschaft in den Betrieben, sondern untergrabe auch die Mitbestimmung, weil Leihkräfte den Betriebsrat im Entleihbetrieb nicht mitwählen dürfen. Die Arbeitswelt sei in 10 oder 15 Jahren nicht wiederzuerkennen, falls sich diese Entwicklung ungehindert fortsetze.

Burkhard, Nettelstroth und Schlette argumentieren, dass Top-Qualität der Produkte und Leiharbeit nicht zusammenpassen. "Wir haben ein Arbeitssystem entwickelt, das auf kontinuierliche Verbesserung angelegt ist", schreiben sie. "Das erfordert viel Kontinuität in der Facharbeit und Erfahrungswissen." Es sei naiv zu glauben, dass Menschen, die das alles gewährleisten können, jederzeit als Leiharbeiter abrufbar seien. Diese Vorstellung führe in den Fachkräftemangel von morgen.

Wie absurd die unternehmerische Begründung der Billiglöhne für Leiharbeiter ist, machen die Autoren durch einen Vergleich deutlich: "Niemand würde es heute argumentativ durchgehen lassen, dass niedrigere Entgelte für Frauen angeblich deswegen zu akzeptieren seien, weil es der Arbeitsmarktintegration oder der internationalen Wettbewerbsfähigkeit diene."

Die IG Metall NRW will in den Betrieben weiterhin für sogenannte Besser-Vereinbarungen zugunsten der Leiharbeiter werben. Sie strebt auch "weitere Tarifregelungen" an, nachdem sie in der Stahlindustrie den Grundsatz der gleichen Bezahlung festgeschrieben hat. Gleichwohl schreiben Burkhard, Nettelstroth und Schlette: "Ohne einen vernünftigen gesetzlichen Rahmen wird es nicht gehen." Notwendig sei ein Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG), das das Menschenrecht auf gleiches Geld für gleiche Arbeit garantiert.

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