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11/11/2011

Informationstechniker erkämpfen sich Tarifvertrag

Die IG Metall NRW hat für die bundesweit 650 Beschäftigten von Alcatel-Lucent Network Services (ALNS) einen Tarifvertrag abgeschlossen. Damit werden erstmals Bezahlung, Arbeitszeit und Urlaub tarifvertraglich geregelt.

ALNS, ein Telekommunikationsunternehmen mit zehn Standorten in Deutschland und Sitz in Düsseldorf ist eine Tochter des französischen Alcatel-Lucent-Konzerns. Tarifverträge waren dort lange Zeit kein Thema. Bis die Beschäftigten nicht mehr akzeptierte dass ihre Bezahlung von Standort zu Standort schwankt und deutlich unter dem Entgeltniveau des Konzerns liegt. "Die Betriebsräte nahmen Kontakt mit der IG Metall auf, und im Frühjahr haben wir die Verhandlungen mit der Geschäftsführung begonnen", berichtete IG Metall-Bezirkssekretär und Verhandlungsführer Robert Fuß.

Die Parole der IT-ler lautete "Lücke schließen" - gemeint war die Einkommenslücke zur Entlohnung im Konzern und zur Metallindustrie. Die Tarifverhandlungen, die in der Nacht zum 11. November nach 15-stündigem Schluss-Spurt endeten, waren "total schwierig", sagte Robert Fuß. Ein Warnstreik am 9. November, an dem sich alle Standorten beteiligten, beförderte die Verhandlungen. Diese Stärke kam nicht von ungefähr, die IG Metall erlebte einen ungewöhnlichen Zulauf: Jeder zweite Beschäftigte ist jetzt Mitglied. Robert Fuß: "Das ist für die IT-Industrie ein ordentlicher Organisationsgrad."

Die Eckpunkte des Haustarifvertrags

Es gibt neue Arbeitsverträge auf der Basis des Entgeltrahmenabkommens (ERA), das in der Metallindustrie vor Jahren eingeführt wurde, die Unterscheidung "Arbeiter" und "Angestellte" aufhebt und eine gerechtere Entlohnung nach einheitlichen Kriterien vorsieht. Sobald der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist, erhält der Beschäftigte einmalig 875 Euro.

Ab 2012 werden die Tariferhöhungen der Metallindustrie übernommen - beim ersten Mal mit drei Monaten Verzögerung, dafür um 0,5 Prozent erhöht.

Die Wochenarbeitszeit wird Anfang 2013 von 40 auf 39,5 Stunden verkürzt. Ab 2014 gilt die 39- und ab 2015 die 38,5-Stunden-Woche. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Schichtdienst und Rufbereitschaft sind Zuschläge fällig. Auf Weihnachtsgeld, bisher nur arbeitsvertraglich geregelt, besteht ein tariflicher Anspruch. Ebenso auf Altersvorsorgewirksame Leistungen (AvwL), Altersteilzeit und Beschäftigungssicherung. Es gibt Freistellungen aus besonderem Grund (Eheschließung, Umzug, Geburt und Tod sowie Erkrankung von Kindern) und einen besonderen Kündigungschutz für Beschäftigte ab dem 53. Lebensjahr nach zehnjähriger Betriebszugehörigkeit. Und - natürlich - einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub.

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