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08/02/2012

"Finanzinvestoren entzaubern"

Manchmal müssen Betriebsräte wie Sherlock Holmes unterwegs sein und Detektiv spielen: Soll unser Betrieb verkauft werden, vielleicht an eine Investmentfirma? Wenn ja, handelt es sich um einen soliden Investor oder um eine "Heuschrecke"? Und was können wir als Arbeitnehmervertretung tun? Fragen über Fragen. Die Broschüre "Finanzinvestoren entzaubern" der IG Metall-Bezirksleitung NRW hilft, Antworten zu finden.

"Die Erfahrungen mit Finanzinvestoren sind höchst unterschiedlich", schreibt IG Metall-Bezirksleiter Oliver Burkhard im Vorwort. "Nicht immer droht Unheil, aber es empfiehlt sich, vorbereitet zu sein." Was haben zum Beispiel TMD Fricition in Leverkusen, Edscha in Remscheid, Tedrive in Düren, Heiniges-Automotive in Grefrath, Kreis Viersen, sowie Honsel in Meschede bei Arnsberg gemeinsam? Sie alle waren im Besitz von Finanzinvestoren - und machten Pleite. NRW hat in der Wirtschaftskrise schlechte Erfahrungen mit Finanzinvestoren gemacht.

Erzielt unsere Firma Gewinne, doch Stammarbeitsplätze werden abgebaut und Investitionen gestoppt? Das spricht dafür, dass die Braut aufgehübscht und verkauft werden soll. Die Autoren der IG Metall-Broschüre listen weitere Kriterien auf und skizzieren die typischen Phasen eines Übernahmeprozesses.

Ist der Käufer tatsächlich eine Investmentfirma, die nur Kasse machen will, nicht am Produkt, sondern nur an Rendite interessiert ist? Für eine differenzierte Beurteilung des Investors genügt diese Frage nicht. In der Broschüre ist ein Gesprächsleitfaden mit 19 Fragen abgedruckt, die eine genaue Beschreibung des Investors ermöglicht. Anschließend liegen genügend Informationen vor, um den Investor als solide zu bezeichnen oder als "Heuschrecke" in die Ecke zu stellen. Eine Checkliste hilft bei der Beurteilung.

Was kann der Betriebsrat tun? Rein rechtlich nicht viel. Wechseln nur Gesellschaftsanteile oder Aktien den Besitzer, liegt weder ein Betriebsübergang nach Paragraf 613 a BGB vor noch eine Betriebsänderung nach Paragraf 111 Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat hat nur Anspruch darauf, über den geplanten Eigentümerwechsel informiert zu werden. Um so wichtiger ist es, dass er geschlossen handelt, seinerseits die Belegschaft und die IG Metall vor Ort informiert. Es gilt, gemeinsam einen Plan zu entwickeln, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern.

Die IG Metall-Broschüre "Finanzinvestoren" hat 52 Seiten. Sie ist kostenlos, kann hier heruntergeladen oder bestellt werden; Bestellungen an: inge.blume(at)igmetall(dot)de

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