Leiharbeit Leiharbeit
09/01/2012

"Finger weg von meinem Zeitkonto!"

Haben Verleihfirmen keine Arbeit, dürften sie ihren Beschäftigten keine Stunden vom Arbeitszeitkonto abziehen. Darauf weist die IG Metall NRW hin. Leiharbeitnehmern steht auch für einsatzfreie Zeiten der vollen Lohn zu.

Das ergibt sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG (§11, Abs.4). Danach haben Leiharbeiter, die ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft anbieten, Anspruch auf den arbeitsvertraglich vereinbarten Lohn - egal, ob der Arbeitgeber dieses Angebot annimmt oder nicht. Arbeitgeber dürfen ihr unternehmerisches Risiko nicht auf ihre Mitarbeiter abwälzen.

Randstad, Deutschlands größter Personaldienstleister, hält sich nicht daran. Das hat das WDR-Politmagazin Monitor am 24. November 2011 berichtet. Der Münsteraner Arbeitsrechtler Peter Schüren wirft dem Unternehmen sogar vor, gegen das Gesetz zu verstoßen. Die Praxis von Randstad sei "mit dem Gesetz so nicht vereinbart". 
Mehr: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1124/zeitarbeit.php5

Die IG Metall NRW ermutigt Leiharbeiter, die gewerkschaftlich organisiert sind, sich zur Wehr zu setzen und gegen den Griff ins Arbeitszeitkonto vor Gericht zu ziehen. Die Erfahrung lehre, sagt Christian Iwanowski von der IG Metall-Bezirksleitung NRW: "Sobald ein Leiharbeitnehmer sein Geld zurückfordert, zahlt der Verleiher." Denn die Firmen scheuten ein rechtskräftiges Urteil gegen ihre Praxis, einsatzfreie Zeiten vom Zeitkonto ihrer Beschäftigten abzuziehen. Dann wäre klär, dass ihr Verhalten rechtswidrig ist.

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