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30/06/2016

Klessmann kehrt zur Verhandlung zurück

Überraschende Wende im Streik bei IMA Klessmann in Lübbecke: Heute verhandelt die Geschäftsführung mit der IG Metall Minden erneut über einen Tarifvertrag.

Das Schreiben ist nur einen Satz lang, aber der hat es in sich: "...auf Grund der z. Zt. stattfindenden Streikmaßnahmen möchten wir Sie bitten schnellst möglichst mit uns Tarifverhandlungen aufzunehmen." Adressiert ist dieser Brief, der gestern in der IG Metall-Bezirksleitung Düsseldorf eintraf, an Knut Giesler und Lutz Schäffer, den Bezirksleiter der IG Metall NRW und den 1. Bevollmächtigten der IG Metall Minden. Unterschrieben haben ihn Geschäftsführer Andreas Rinke und Reinhard Spilker.

Die Tarifverhandlung beginnt heute um 14:30 Uhr, "in der Nähe von Lübbecke", teilte Lutz Schäffer mit. Die Streikenden seien zufrieden mit der schnellen Reaktion des Arbeitgebers auf den am Dienstagmorgen begonnenen Arbeitskampf. Dazu war es gekommen, weil die Firma den Tarifvertrag zum Jahresende 2015 gekündigt hat und die Tarifverhandlungen im Januar gescheitert waren. Die IG Metall fordert für die Beschäftigten von IMA Klessmann die Rückkehr zum Tarifvertrag und das, was sie auch in der Metalltarifrunde 2016 gefordert hat, nämlich fünf Prozent mehr Entgelt.

Was gibt's für Streikbruch?

Die Geschäftsführung hat die Streikbrecher zum Frühstück eingeladen. Die Streikenden nahmen es mit Humor - draußen kreiste der Spruch: "Was gibt's für Streikbruch? Schnittchen. Und was für Streik? Bratwurst, Erbsensuppe und vernünftige Tarife!"

Der Streik gehe weiter, "heute und morgen", sagte Streikleiter Lutz Schäffer. Sollte ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, wird es den Streikenden vorgestellt; lehnen 75 Prozent das Ergebnis ab, kann der Streik fortgesetzt werden. In der Satzung der IG Metall heißt es: "Tritt während eines anerkannten Streiks nach Auffassung des Vorstandes eine wesentliche Änderung der Situation ein, so muss erneut eine geheime Urabstimmung unter den an dieser Streikbewegung beteiligten Mitgliedern durchgeführt werden. Der Vorstand darf der Fortführung der Bewegung nur dann zustimmen, wenn mindestens 75 Prozent der für die Bewegung in Betracht kommenden Gewerkschaftsmitglieder sich dafür ausgesprochen haben."

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