Moderne Bildung ist das Ziel der IG Metall – ob im Betrieb, in der Berufsschule oder Uni. „Modern. Bilden.“ ist daher die Überschrift dieser neuen Kampagnenphase.

Hier findest du alle wichtigen Informationen

Unsere Forderungen:

Eine gerechte Reform des Berufsbildungsgesetzes

Wir fordern ein Berufsbildungsgesetz (BBiG), das alle Formen der betrieblichen Ausbildung erfasst, das Qualitätsstandards festschreibt, junge Menschen von Kosten entlastet, die aufgrund der Ausbildung entstehen und Mitbestimmung auch an Berufsschulen ermöglicht.

Jugendliche brauchen eine qualitativ hochwertige Ausbildung und klare, verlässliche Bedingungen. Aus der Sicht der IG Metall Jugend gibt es daher tiefgreifenden Reformbedarf im Berufsbildungsgesetz. Dazu zählen die folgenden Punkte:

  • Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Ausbildung: Wir brauchen ein auswahlfähiges Angebot an qualifizierten Ausbildungsplätzen.
  • Recht auf Übernahme: Zu einem neuen Verhältnis von Ausbildung und Arbeit gehört die gesetzlich garantierte Übernahme nach der Ausbildung.
  • Modernisierung der Berufsschulen: Statt kommunaler Sparexzesse bedarf es klarer
  • Qualitätsstandards und moderner Unterrichtskonzepte.
  • Durchlässigkeit zur Hochschule: Der Zugang zu Hochschulen muss geöffnet werden, damit mehr Menschen mit Berufsausbildung studieren können.
  • Mitbestimmungsrechte ausbauen: Jugendliche in der Ausbildung müssen mitbestimmen dürfen – und zwar sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule.
  • Erhöhung der Ausbildungsqualität: Wir brauchen gesicherte Qualitätsstandards und bessere Kooperation zwischen Berufsschule und Betrieb.
  • Förderung von Schwächeren: Jugendliche mit Lernschwierigkeiten brauchen mehr Förderung.
  • Ausbildungsvergütung: Ausbildungsvergütungen sollten existenzsichernd sein.


Eine radikale Reform des Bafögs

Wir fordern eine elternunabhängige Studienunterstützung ohne Altersbegrenzung, die ein selbstständiges Leben ermöglicht, aber nicht dazu führt, dass junge Menschen auf Jahre verschuldet sind.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für Schüler/innen und Studierende. Eigentlich soll das BAföG Chancengleichheit herstellen und bedürftigen Schüler/innen und Studierenden Studium oder Ausbildung ermöglichen, ohne nebenbei arbeiten zu müssen. Diesem Anspruch wird das BAföG schon lange nicht mehr gerecht. Über 67 Prozent der Studierenden arbeiten neben dem Studium, um ihren Unterhalt bestreiten zu können. Aus Sicht der IG Metall Jugend besteht beim BAföG dringender Handlungsbedarf – bis hin zu der Frage, ob das gesamte System nicht grundlegend neu gedacht werden sollte:

  • Das BAföG muss deutlich erhöht und an den tatsächlichen Bedarf der Schüler/innen und Studierenden angepasst werden.
  • Die staatliche Unterstützung für Bildungsmaßnahmen muss altersunabhängig sein. Jeder Mensch muss jederzeit die Möglichkeit bekommen, individuelle Bildung zu realisieren.
  • Das BAföG sollte nicht zurückgezahlt werden müssen. Bildung ist der wichtigste Rohstoff unserer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung – seine Förderung sollte infolgedessen solidarisiert werden und nicht als Problem des Einzelnen verstanden werden.
  • Die Studienunterstützung muss unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern in voller Höhe gewährt werden. Junge Erwachsene dürfen nicht von der Zustimmung und dem guten Willen anderer abhängig sein in ihrer Entscheidung, welchen Bildungsweg sie gehen wollen.

Einen attraktiven Weiterbildungstarifvertrag

Wir fordern einen individuellen Anspruch auf Zeit für Weiterbildung im Tarifvertrag und ein tarifvertraglich gesichertes Einkommen während der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen – unabhängig von deren Dauer.

Tarifverträge sind der Kern gewerkschaftlicher Arbeit – die in der Geschichte schon oft den Weg für Gesetze geebnet haben, die inzwischen als selbstverständlich wahrgenommen werden. In dieser Tradition wollen wir Bildung und Weiterbildung als tarifvertragliches Thema bearbeiten. Aus Sicht der IG Metall Jugend bedeutet das für die kommenden Tarifverhandlungen Folgendes:

  • Individuelle, persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten: Der/die einzelne Beschäftigte soll selbst entscheiden können, welche (Weiter-)Bildungswege gewählt werden.
  • Befristete Teilzeit, Freistellung und Rückkehrrecht auf Vollzeit: Zum Zweck der Weiterbildung soll ein Teilzeit- oder Freistellungsanspruch geschaffen werden, der wieder in einen Vollzeitanspruch umgewandelt werden kann.
  • Weiterbildung soll für alle im Betrieb uneingeschränkt offen stehen: Momentan sind es vor allem Führungskräfte und Hochqualifizierte, die Weiterbildung in Anspruch nehmen. Künftig müssen alle von Weiterbildung profitieren können.
  • Systematische, betriebliche Weiterbildungsplanung: Weiterbildung ist derzeit oft Glückssache oder Zufall. Verbindliche Planungen müssen dazu beitragen, künftig alle Beschäftigten zu berücksichtigen. Vorschlagsrechte der Betriebsräte müssen zu Mitbestimmungsrechten ausgebaut werden.
  • Finanzierung von Weiterbildung: Mit der wachsenden Bedeutung von Weiterbildung für die Produktivität müssen Unternehmen einen substanziellen Anteil ihrer Finanzierung übernehmen. 

Ein funktionierendes Berufsweiterbildungsgesetz

Wir fordern ein Weiterbildungsgesetz, das die volle Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme und die Freistellung für die Teilnahme an der Maßnahme garantiert.

Die Weiterbildungsgesetze der Länder regeln die notwendigen Rahmenbedingungen der Weiterbildung. Dazu gehört das grundsätzliche Recht auf Weiterbildung, die Sicherung von Qualitätsstandards und die Förderung der Weiterbildungseinrichtungen.

Die Arbeitgeber verweigern sich einem bundeseinheitlichen und verbindlichen Weiterbildungsgesetz und einem flächendeckenden Anspruch auf Bildungsurlaub. Sie verweisen darauf, dass die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen ohnehin bei 25 bis 30 Prozent läge. Was sie verschweigen: Weiterbildung in Deutschland ist Privatsache oder Staatsangelegenheit, die Unternehmen beteiligen sich an Finanzierung und Organisation von Weiterbildung nicht in nennenswertem Umfang.

Aus Sicht der IG Metall Jugend ist es Zeit für ein bundeseinheitliches und verbindliches Weiterbildungsgesetz:

Weiterbildungskosten müssen gesellschaftlich solidarisiert werden. Die Unternehmen müssen zur Finanzierung vorrangig hinzu gezogen werden.

Entsprechend müssen Arbeitnehmer für die Dauer einer Bildungsmaßnahme im zumutbaren Umfang von der Arbeit freigestellt werden.

Weiterbildungsmaßnahmen sind aus Sicht der IG Metall Jugend nicht nur konkrete berufliche Qualifikationen, sondern alles, was individuell und/oder betrieblich, über den Auswahlmechanismus der Mitbestimmung, zur Weiterentwicklung als notwendig erachtet wird.