Starke Partner - starke Vorsorge

Die MetallRente ist das überbetriebliche Altersversorgungswerk von IG Metall und Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie können von dem Versorgungsangebot profitieren. Die MetallRente ist zudem offen für Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind.

Die Branchen Stahl, Holz und Kunststoff sowie Textil und Bekleidung haben sich nach Abschluss der Tarifverträge zur Entgeltumwandlung ebenfalls der MetallRente angeschlossen. Überdies können nach einer gesonderten Prüfung prinzipiell auch Unternehmen anderer Branchen der MetallRente beitreten.

MetallPensionskasse, MetallDirektversicherung und MetallPensionsfonds. Die Konditionen der MetallRente sind deutlich attraktiver gestaltet als die der Standardprodukte, die von Banken und Versicherungen auf dem Markt angeboten werden. Die MetallPensionskasse und die staatliche Förderung bringen Vorteile: Ein 35-jähriger Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro entscheidet sich für die betriebliche Altersvorsorge und zahlt monatlich 100 Euro aus dem Bruttogehalt in die MetallPensionskasse ein.

Lebenslange Rente oder Einmalzahlung

Bei Vertragsablauf, generell ab dem 67. und frühestens ab dem 62. Lebensjahr, wird eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Statt der Rentenzahlung kann man sich auch für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden. Die garantierte Rente ab dem vollendeten 67. Lebensjahr beträgt 178,03 Euro monatlich, bei anderen Anbietern fällt sie deutlich niedriger aus. Darüber hinaus profitiert der Arbeitnehmer von der "Eichel"-Förderung, hierbei werden die Beiträge vom Bruttoentgelt abgeführt und damit voll vorsorgewirksam, bevor sie mit Steuern und Sozialabgaben belastet werden.

Risiko der Berufsunfähigkeit und finanzielle Absicherung von Angehörigen

Die klassische Variante der MetallPensionskasse bietet die Möglichkeit, das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern sowie Modelle der Absicherung von Angehörigen im Todesfall. Die Beitragszahlungen können einmal jährlich und je nach Lebenssituation angepasst werden. Auch bei Arbeitsplatzwechsel, bei Nichtübernahme des Vertrags durch den neuen Arbeitgeber oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bietet die MetallRente Möglichkeiten zur Fortführung der Versorgung.
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