09/01/2004

IG Metall will Rechtsschutz geben

Gegen die massive Entwertung betrieblicher Altersvorsorge will die IG Metall in Nordrhein-Westfalen mit politischen wie rechtlichen Mitteln vorgehen. Die ab 1. Januar 2004 geltende volle Krankenversicherungsbeitragspflicht auf Auszahlungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen und anderen Formen betrieblicher Alterssicherung beurteilt die IG Metall als Vertrauensbruch.

Peter Gasse, IG Metall Bezirksleiter in Nordrhein-Westfalen: „ Heute die betriebliche Alterssicherung fordern und fördern und sie am nächsten Tag um acht bis 16 Prozent entwerten, das zerstört jedes Vertrauen in eine verlässliche Politik. Man kann nicht das eine Loch mit dem anderen stopfen, da pfeift der Wind sozialer Kälte nur noch mehr durch.“

Als gravierenden Eingriff in die Sicherheit der neuen Förderung betrieblicher und tariflicher Versorgungswerke für bisher 10,4 Millionen Beschäftigte wertet Gasse die jetzige Änderung der Krankenversicherungsbeitragspflicht. Darin sieht er eine Benachteiligung betrieblicher Altersvorsorge gegenüber anderen Formen der Alterssicherung.

Auch nicht hinnehmbar sei, dass beispielsweise sechs Millionen Arbeitnehmer mit Kapitallebensversicherungen als Direktversicherung 16 Prozent Krankenkassenbeiträge zahlen sollen, während andere Formen privater Vorsorge völlig unbelastet bleiben.

Für ihre Mitglieder klärt die IG Metall derzeit die Möglichkeiten, juristisch gegen den Bruch des Vertrauensschutzes und Ungleichbehandlungen vorzugehen.

Von der Politik erwartet die IG Metall eine schnelle Korrektur der neuen Rechtslage. Andernfalls sei ein herber Einbruch bei allen Formen betrieblicher Eigenbeiträge der Beschäftigten zu ihrer Alterssicherung zu befürchten.

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