Betriebe Betriebe
10/07/2009

Beschäftigte müssen Anspruch einklagen

Strei ums Urlaubsgeld: Die Beschäftigten von Opel Bochum erhalten - vorerst - kein Urlaubsgeld.

Die Geschäftsführung hatte die Auszahlung gestoppt und der Betriebsrat dagegen eine Einstweilige Verfügung beantragt. Diesen Antrag wies das Arbeitsgericht heute ab. Das Urlaubsgeld könne nicht kollektiv eingeklagt werden, erklärte das Gericht, das müsse jeder Beschäftigte selbst tun. Die IG Metall wird ihre Mitglieder dabei unterstützen, teilte die Bezirksleitung NRW mit.

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