IG Metall drängt auf Klärung offener Fragen
Die IG Metall hat auf dem Weg zu einem Sozialtarifvertrag für Opel Bochum einen Fortschritt erzielt: Beschäftigte, die das Angebot einer Transfergesellschaft wahrnehmen, haben anschließend Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das konnte mit der Agentur für Arbeit geklärt werden. Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist das Einkommen, dass in den 24 Monaten vor dem Ausscheiden aus der Transfergesellschaft verdient wurde.
Viele andere Fragen seien aber noch offen, heißt es in einem Flugblatt der IG Metall NRW. Bezirksleiter Knut Giesler reagierte darauf verärgert: „Opel hatte fast vier Monate Zeit, um wichtige Fragen zu klären“ – jetzt müsse das Management „liefern“. So hat Opel zwar zugesagt, 265 zusätzliche Arbeitsplätze im Warenverteilzentrum (Werk III) zu schaffen, aber noch immer nicht erklärt, um welche Arbeitsplätze es sich dabei handelt. Dasselbe gilt für die 100 "industriellen" Arbeitsplätze, die Opel zugesagt hat.
Die im November 2013 vereinbarten Eckpunkte des Sozialtarifvertrags sehen vor, dass bis Jahresende die Fahrzeugproduktion erhalten bleibt, das Werk III ausgebaut wird, den Beschäftigten der Jahrgänge 1949 bis 1959 eine Altersbrücke in Rente angeboten wird und den Jüngeren eine Abfindung. Zudem können die Beschäftigten in eine Transfergesellschaft wechseln, für maximal drei Jahre und mit einer Entgeltabsicherung von 80 bis 70 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens.