11/06/2015

Mehr Geld im Elektrohandwerk

Die Beschäftigten im Elektrohandwerk von Nordrhein-Westfalen können sich auf eine kräftige Lohnerhöhung freuen.

Ihre Einkommen steigen in zwei Stufen um 5,1 Prozent, die Ausbildungsvergütungen um bis zu 16,5 Prozent. Diesem Verhandlungsergebnis vom 3. Juni 2015 hat die IG Metall Tarifkommission für das Elektrohandwerk in NRW heute zugestimmt. 

 

Ab 1. Juli 2015 erhöhen sich die Einkommen um 3 Prozent. Nach 12 Monaten, am 1. Juli 2016, erfolgt die zweite Erhöhung: plus 2,1 Prozent. Sie gilt für 9 Monate, bis 31. März 2017.

 

Die Ausbildungsvergütungen steigen überdurchschnittlich. So erhalten die Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr ab August dieses Jahres 560 Euro (45 € oder 8,7 Prozent mehr) und ein Jahr später 600 Euro; das sind 40 Euro oder 7,1 Prozent mehr. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung zuerst um 30 Euro (plus 8,7 Prozent) auf 625 Euro (plus 5 Prozent) und 2016 um 25 Euro auf 650 Euro (plus 4 Prozent).

Im dritten Ausbildungsjahr erhöht sich die Vergütung um 47,50 Euro auf 670 Euro (plus 7,6 Prozent) und 2016 um 30 Euro auf 700 Euro (plus 4,5 Prozent).

Im vierten Ausbildungsjahr zahlt der Arbeitgeber ab August 42 Euro mehr (710 € oder plus 6,3 Prozent) und ein Jahr später 40 Euro mehr (750 € oder plus 5,6 Prozent).

 

„Das ist ein zufriedenstellendes Ergebnis, das die Beschäftigten angemessen an der Geschäftslage im Elektrohandwerk beteiligt", sagte Carmen Schwarz, Verhandlungsführerin der IG Metall in NRW. „Besonders freut mich, dass es gelungen ist, die Auszubildendenvergütung so deutlich anzuheben.  Am 1. August 2016 liegen die Vergütungen im ersten Ausbildungsjahr um 16,5 Prozent über dem Stand von heute, im zweiten Ausbildungsjahr um 9,2 Prozent, im dritten und vierten Jahr um 12,5 und 12,3 Prozent. Diese Steigerung hilft auch dabei, das Problem des Nachwuchs- und Fachkräftemangels zu lösen.

 

Beide Tarifverträge - zu Lohn und Gehalt sowie zu den Ausbildungsvergütungen - haben künftig dieselbe Laufzeit; die Erhöhung der Ausbildungsvergütung wird jedoch erst mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres wirksam.

Außerdem haben sich die Tarifparteien verpflichtet bis Jahresende das Thema "Auswärtige Tätigkeiten" neu zu regeln. Dabei geht es darum, wie in Zukunft Montagetätigkeiten vergütet werden. 

Artikel

 

 

Mike Schürg

IG Metall-Bezirksleitung NRW

Roßstr. 94, 40476 Düsseldorf

Telefon: (0211) 45484-162

Mobil:     0170 – 33 33 731

E-Mail:   Mike.Schuerg(at)igmetall(dot)de

Internet:  www.igmetall-nrw.de

 

 

Tags