Tarifabschluss
Stahlbranche: Werkverträge tariflich geregelt
Die IG Metall und der Arbeitgeberverband Stahl haben sich auf Standards für den Einsatz von Werkverträgen in der nordwestdeutschen Stahlindustrie geeinigt. Damit hat die IG Metall erstmals für eine ganze Branche einen Tarifvertrag vereinbart, der den Umgang mit Werkverträgen regelt. Auch für die darüber Beschäftigten sind gültige Tarifverträge der Maßstab. Soll Arbeit an eine Fremdfirma vergeben werden, ist nach dem Prinzip "Eigen vor Fremd" zu prüfen, ob die Arbeit nicht besser von eigenen Leuten erledigt werden kann.
Die Arbeitszeitvorschriften sind einzuhalten, Sicherheitsanweisungen haben zu erfolgen. Bei Verstößen kann eine Beschwerdestelle angerufen werden. Bekannt gewordene Verstöße sind durch den Betriebsrat des Vergabebetriebs mit dem Arbeitgeber zu erörtern und schnellstmöglich zu beheben. Der Betriebsrat kann zudem Transparenz über die Werkverträge verlangen. Knut Giesler, IG Metall-Bezirksleiter in NRW: "Der Einstieg ist geschafft. Jetzt komm der Praxistest."
Der Tarifvertrag zur Regelung von Werkverträgen tritt Anfang 2015 in Kraft und gilt bis Ende 2016.