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21/03/2011

Oliver Burkhard: Nein zum neuen Leiharbeitsrecht

IG Metall-Bezirksleiter Oliver Burkhard hat den Bundestag aufgefordert, der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nicht zuzustimmen. Ende des Monats stimmen die Abgeordneten über die Gesetzesänderung ab. Burkhard hat heute in Berlin an der Sachverständigenanhörung des Bundestag zur AÜG-Reform teilgenommen.

Der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht nur einen Mindestlohn und eine "Drehtürklausel" für Leiharbeitnehmer vor. Der Mindestlohn soll verhindern, dass das Lohnniveau der Branche durch den Einsatz osteuropäischer Leihkräfte ab 1. Mai 2011 unterschritten wird; die sogenannte Drehtürklausel soll verhindern, dass Beschäftigte erst gefeuert und dann als Leiharbeiter wieder angeheuert werden. An der ungerechten Bezahlung der Leiharbeitnehmer ändere die AÜG-Reform nichts, sagte Bezirksleiter Burkhard im Interview mit der Internet-Redaktion der IG Metall. Die Regierung nehme das "offenbar leichten Herzens in Kauf".

Den Missbrauch der Leiharbeit veranschaulichte Burkhard an einem konkreten Beispiel: Ein Zerspanungsmechaniker aus Nordrhein-Westfalen in der Entgeltgruppe 9 verdiene 16.48 Euro pro Stunde; ein Leiharbeiter erhalte für die gleiche Arbeit "gerade einmal 10.41 Euro pro Stunde".

Wenn sich per Gesetz an der ungleichen Bezahlung von Leiharbeitern nichts ändere, sagte Burkhard, dann werde die IG Metall das Thema Leiharbeit in der nächsten Metalltarifrunde auf die Tagesordnung setzen.

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