Leiharbeit Leiharbeit
04/02/2011

Stammbelegschaft mit Leiharbeitern solidarisch

Die Firma Wellmann Bauteile im ostwestfälischen Bad Salzuflen stellt Leiharbeiter fest ein. Die Stammbelegschaft hat sich dafür stark gemacht. Mit Unterstützung des Betriebsrats und der IG Metall Detmold.

Kein Beschäftigter musste ein Wort sagen, und trotzdem war der Geschäftsleitung klar, was ihre Mitarbeiter wollten: Fast alle trugen auf der Betriebsversammlung Anfang November 2010 das schwarze IG Metall-T-Shirt mit weißer Schrift „Gleiche Arbeit? – Gleiches Geld!“ Betriebsrat und IG Metall hatten die Leiharbeit zum Hauptthema der Versammlung gemacht. Im Wellmann-Bauteilewerk, einer eigenständigen Tochtergesellschaft des Alno-Standorts Wellmann in Enger, waren damals fast 30 Prozent der Belegschaft Zeitarbeitnehmer. Neben 67 Stammbeschäftigten arbeiteten 18 Leihkräfte. Selbstredend für sehr viel weniger Geld. Sie hätten „bis zu 40 Prozent weniger“ verdient, berichtete Betriebsratsvorsitzender Christian Letmade.

Menschenunwürdiger Umgangston

Betriebsrat und Belegschaft seien von der Einstellung so vieler Zeitarbeitnehmer „ein bisschen überrollt worden“, sagte Letmade. Dann sei die Leiharbeit ausgeufert, und dagegen habe man sich gewehrt: „Das konnte so nicht mehr weitergehen.“ Zumal die Leiharbeiter-Kollegen den Festangestellten ihre Nöte geschildert haben: Dass sie ständig unter Druck stehen, weil sie jederzeit gefeuert werden können, und dass der Umgangston bei anderen Entleihfirmen oft menschenunwürdig sei, mit ihrer Angst vor Arbeitslosigkeit gespielt werde. Es sei „pervers“, so Letmade, dass Leiharbeitnehmer beim Entleiher nicht unter Personalkosten verbucht werden, sondern unter Sachkosten.

Jetzt gilt Equal Pay

Sechs Leiharbeitnehmer zählen inzwischen zum Stammpersonal von Wellmann Bauteile. Es sollen mehr werden. Außerdem kommen nur noch Leihkräfte vom Netzwerk Lippe ins Werk, der Beschäftigungsförderungsgesellschaft des Kreises Lippe mit Hauptsitz in Detmold. Das Netzwerk betreibt nicht-gewinnorientierte Arbeitnehmerüberlassung; Leiharbeitnehmer werden nach dem Equal-Pay-Prinzip entlohnt, das heißt, sie erhalten den gleichen Lohn wie die Mitarbeiter des Einsatzbetriebs.

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