Leiharbeit Leiharbeit
09/12/2009

Leiharbeiter können Geld nachfordern

Die IG Metall NRW hat die Sozialkassen aufgefordert, diejenigen Arbeitnehmer-Verleihfirmen zu überprüfen, die Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen haben. Diese Verträge seien "schwebend unwirksam".

Laut Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2009 ist die Tarifgemeinschaft CGZP "nicht tariffähig". Denn sie werde durch Gewerkschaften gebildet, "die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Gegen den LAG-Beschluss ist Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zugelassen worden.

Nach Einschätzung von IG Metall-Bezirksleiter Oliver Burkhard stehen der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung "Beiträge im hohen dreistelligen Millionenbereich" zu, weil für die betroffenen Leiharbeitnehmer dieselben Sozialabgaben fällig gewesen wären wie für die Stammbeschäftigten. Die Sozialversicherungen sollten ihre Ansprüche noch in diesem Jahr geltend machen, sonst würden die Ansprüche aus dem Jahr 2005 verfallen.

Den Leiharbeitern steht nachträglich die gleiche Bezahlung wie den Stammarbeitskräften zu. In NRW sind bereits 30 Klagen von Betroffenen anhängig. Im Einzelfall geht es um Beträge von 500 bis 900 Euro pro Monat, die nachgefordert werden. Die IG Metall unterstützt ihre Mitglieder dabei, Rechtsansprüche durchzusetzen. Burkhard: "Wer seine Ansprüche aus dem Jahr 2006 nicht verlieren will, muss sie noch in diesem Jahr geltend machen, sonst verjähren sie." Die IG Metall Geschäftsstellen vor Ort halten Musterschreiben bereit.

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