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08/02/2011

Leiharbeiter verklagt Verleiher

Auch Zeitarbeitsfirmen bezahlen Leiharbeitnehmer schlechter als ihre Stammbeschäftigten. Dagegen klagt jetzt ein Betroffener vor dem Arbeitsgericht Köln, berichtet der Kölner Express. Am Pranger steht Randstad, Deutschlands größer Personaldienstleister.

Der Kläger, fordert für sich dieselben Konditionen, die für die Stammbeschäftigten von Randstad gelten. Das Unternehmen gewährt seinen 2500 internen Mitarbeitern beispielsweise Sonderurlaub, Urlaubsgeld, Fahrgeld, vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge. Davon können die 50.000 Leiharbeiter, die Randstad beschäftigt, nur träumen. Sie müssen sich "mit den mageren Konditionen des Tarifvertrags Zeitarbeit" des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) begnügen, berichtet die Zeitung; ihr Einkommen läge "oft ein Drittel unter vergleichbaren Tariflöhnen".

Die IG Metall Köln-Leverkusen unterstützt den Kläger. Rechtsanwalt Mario Utress: "Randstad verstößt gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz." 

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